Straßen- und Wegekonzept für die Kreisstadt Olpe

In der Stadtverordnetenversammlung am 10. Februar 2021 wurde das Straßen- und Wegekonzept für die Kreisstadt Olpe nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Auch in Rhode sind einige Straßen “betroffen” – doch worum geht es genau?

Im Wesentlichen entspricht das nun gesetzlich vorgeschriebene Straßen- und Wegekonzept der Aufstellung, die seitens der Kreisstadt Olpe bereits in den vergangenen Jahren über alle beitragsauslösenden Ausbaumaßnahmen an den städtischen Verkehrsanlagen veröffentlicht wurde. Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, war die bisherige Darstellungsform lediglich noch um die sogenannten Straßenunterhaltungsmaßnahmen, die keinen Beitragstatbestand nach den gesetzlichen Vorschriften auslösen, zu ergänzen. Weiterhin hält die Verwaltung es auch künftig für sinnvoll, ebenfalls über die beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen zu informieren.

Das Konzept gibt somit einen Überblick über die beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Bund), den beitragsauslösenden Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG (NRW) sowie den beitragsfreien Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Da es vereinzelt bereits Rückfragen zur generellen Beitragsfähigkeit von Straßenbaumaßnahmen gegeben hat, wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung der Beitragsfähigkeit nicht nur die bloßen gesetzlichen Vorschriften in Form des Kommunalabgabengesetzes sowie der Straßenbaubeitragssatzung maßgeblich sind. Weiterhin spielen auch die durch die einschlägige Rechtsprechung gebildeten Rechtssätze eine nicht untergeordnete Rolle. Insbesondere im Hinblick des beitragsrechtlichen Anlagenbegriffes, der betroffenen Teileinrichtungen, der unterschiedlichen Nutzungszeiten, den Umfang des Bauprogramms, der Möglichkeit zur Bildung eines selbständigen Abschnitts, der Festsetzungen des BB-Planes, usw. Die genaue einzelfallbezogene Prüfung einer Maßnahme in Bezug auf die eigentliche Beitragsfähigkeit bleibt somit regelmäßig unabdingbar und kann bei unterschiedlichen Straßen -verständlicherweise- zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.   

Da die Höhe der jeweils zu entrichtenden Beiträge von sehr vielen, zum größten Teil noch nicht bekannten Faktoren bestimmt ist (z. B. Höhe der Baukosten, Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, Bildung von Abrechnungsabschnitten usw.), wurden die Angaben zu der voraussichtlichen Höhe der Beiträge auf Grundlage von Erfahrungswerten aus anderen vergleichbaren baulichen Maßnahmen ermittelt. Die in der Aufstellung angegebenen Beitragsspannen können somit für die betroffenen Grundstückseigentümer lediglich als grobe Orientierungshilfe dienen und geben einen ersten Überblick über die mögliche Höhe des zu entrichtenden Beitrages.

Abschließend sei noch kurz auf die neu und kurzfristig in das Konzept eingefügten Maßnahmen zur Beleuchtungserneuerung 2021 eingegangen. Für diese Maßnahmen besteht die Möglichkeit der Bezuschussung durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Nach aufwendigen Recherchen und Planungen gegen Ende des vergangenen Jahres ist es nunmehr geplant, im laufenden Haushaltsjahr insgesamt ca. 220 Straßenlaternen im gesamten Stadtgebiet zu erneuern. Dabei handelt es um veraltete Leuchtenköpfe mit HQL-Leuchtmitteln (Quecksilberdampfleuchtmittel), welche durch neue Leuchtenköpfe mit moderner LED-Technik ersetzt werden. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bereits seitens der Kreisstadt Olpe beim Ministerium gestellt. Ein Bescheid ist noch nicht erlassen, so dass die Erneuerungsmaßnahmen nicht kurzfristig, ggfls. erst im kommenden Jahr, zu erwarten sind. Ähnliche Erneuerungsmaßnahmen hat es im Übrigen bereits in den Jahren 2011 und 2017 gegeben. Im Hinblick der Beitragserhebung bleibt festzuhalten, dass der überwiegende Teil der Beleuchtungserneuerung geeignet ist, entsprechende Beitragspflichten nach dem KAG für die Anlieger auszulösen. Mit einer tatsächlichen Abrechnung der Straßenbaubeiträge kann jedoch frühesten in zwei bis drei Jahren gerechnet werden.

Weitere Details können Sie über die städtische Homepage unter folgendem Link abrufen:

https://www.olpe.de/Schnellnavigation/Start/Olper-Stadtverordnetenversammlung-beschlie%C3%9Ft-Stra%C3%9Fen-und-Wegekonzept.php?object=tx,2513.5&ModID=7&FID=2513.2120.1&NavID=2513.115